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Unterweisungen - mehr als eine Pflicht

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Unterweisungen dienen als Präventivmaßnahme, um gesundheitlichen und rechtlichen Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorzubeugen. Deshalb sollte das Sicherheitsbewusstsein regelmäßig geschult werden, damit sicherheitsgerechtes Verhalten
sowie sicherheitsgerechte Zustände geschaffen werden können.


Wann und wie oft Unterweisungen stattzufinden haben, steht im §12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz: 

  • als Erstunterweisung bei der Einstellung eines/einer Mitarbeiter/Mitarbeiterin
  • aus besonderem Grund bei Veränderungen im Arbeitsbereich
  • vor Aufnahme der Tätigkeit, wenn eine neues Arbeitsmittel oder eine neue Technologie eingeführt wurde
  • aber auch wenn sie Gefährdungen verändert haben

Die Wiederholungsunterweisung muss regelmäßig – mind. 1 x jährlich – stattfinden.


Jugendliche müssen lt. § 29 Abs. 2 ArbSchG mindestens 1x / Halbjahr unterwiesen werden.


 

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