02 Jul Hautschutz
Zu den Grundpflichten von Arbeitgeber*innen nach ArbSchG gehört es, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Sicherheit und die Gesundheit der beschäftigten Personen sicherzustellen. Um arbeitsbedingte Hauterkrankungen zu verhüten, muss der*die Arbeitgeber*in für alle Arbeitsplätze die Hautgefährdungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, bewerten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen (STOP-Prinzip) ergreifen.
Typische Hautgefährdungen
In folgenden Fällen kann eine Hautgefährdung bestehen:
- Kontakt mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Stoffen, z.B. Gefahrstoffe mit dem H-Code H 310, 311, 312, 314, 315 oder 317
- Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen, z.B. bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Biostoffen oder zum Schutz vor Infektionen
- Kontakt mit Hautreinigungsmitteln und Desinfektionsmitteln, z.B. bei der Reinigung von Oberflächen oder der Händereinigung/-desinfektion
- Kontakt mit rauen oder scharfkantigen Objekten, wie z.B. Blechen oder Paletten
- Tätigkeiten in kalter oder heißer Umgebung
- Kontakt mit Allergenen, wie z.B. Kühlschmierstoffen oder Klebern
Hand- und Hautschutzplan
Bestehen an einem Arbeitsplatz Hautbelastungen und die Gefahr von arbeitsbedingten Hauterkrankungen, bietet sich zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen die Erstellung eines Hand- und Hautschutzplans an. Anhand eines Hand- und Hautschutzplans wird ersichtlich, welcher Handschutz bei welchen Tätigkeiten zu tragen ist, um eine Gefährdung zu minimieren. Des Weiteren werden Hautschutzmittel und Hautpflegemittel genannt, die von den Mitarbeiter*innen entsprechend vor, während und nach der Tätigkeit verwendet werden sollen, um die Haut/Hände zu schützen bzw. zu pflegen.
Hautschutzmittel vermindern eine Hautirritation und werden vor allem bei Feuchtarbeit und Tätigkeiten mit schwach hautschädigenden Stoffen eingesetzt.
Hautpflegemittel dienen der Regeneration der Hautbarriere nach einer Belastung durch z.B. Kontakt zu Tensiden, fettlösenden Mitteln oder dem Tragen von Schutzhandschuhen und sind nach der Tätigkeit bzw. nach Arbeitsende aufzutragen.
Hautschutz in Zeiten der Corona-Pandemie
In Zeiten der Corona-Pandemie ist die Händehygiene eine wichtige Maßnahme, um die Verbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern. Zu einer guten und effektiven Händehygiene gehört das gründliche Waschen der Hände mit einem milden Hautreinigungsmittel und anschließendes Abtrocknen oder eine sachgerechte Händedesinfektion mit mindestens begrenzt viruzid wirkenden Handdesinfektionsmitteln.
Um eine Hautschädigung zu vermeiden, sollten die Hände entweder gewaschen oder desinfiziert werden. Eine Kombination aus Händewaschen und Desinfektion führt zu einer starken Hautbelastung, die sich durch trockene Haut, Rötung und Juckreiz andeutet und im weiteren Verlauf zu Hautentzündungen (Ekzemen) führen kann.