15 Sep Wegeunfälle
Im Jahr 2019 gab es 186.859 Wegeunfälle in Deutschland!
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Aber was sind Wegeunfälle eigentlich?
Man bezeichnet versicherte Unfälle auf dem unmittelbaren Weg von Wohnung/Haus zur Tätigkeit (Arbeit, Schule, Kindergarten) als Wegeunfälle.
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Es gibt verschiedene Voraussetzungen/Informationen, damit ein Unfall auch ein Wegeunfall ist:
- Versicherungsschutz besteht egal wie man zur Tätigkeit kommt. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, der Bahn oder auf Inline Skates, die Wahl der Fortbewegung bleibt jedem selbst überlassen.
- Der Versicherungsschutz beginnt und endet an der Eingangstür der Wohnung/Haus. Somit ist ein Unfall im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses kein Wegeunfall.
- Normalerweise verfällt der Versicherungsschutz wenn man nicht den direkten Weg zur Tätigkeit nimmt. Ausnahmen sind jedoch z. B. Fahrgemeinschaften, die Mitfahrer*innen absetzen/abholen. Ebenso können Verkehrssituationen einen alternativen Weg rechtfertigen. Beispielsweise einen Stau zu umfahren ist gestattet.
- Der Versicherungsschutz besteht nicht länger wenn man „mal eben“ in den Supermarkt geht der auf dem Heimweg liegt.
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Achtung: Sollten Arbeitnehmer*innen vom direkten Heim-/Hinweg abweichen und nicht unter die obigen Ausnahmen fallen, trägt der Versicherungsschutz nicht mehr. Allerdings kann dieser wieder aktiviert werden, wenn der*die Arbeitnehmer*in wieder auf den direkten Arbeitsweg zurückkehrt. Arbeitnehmer*innen dürfen den direkten Weg nicht länger als zwei Stunden unterbrechen!
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Pflichten von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen
Arbeitgeber*innen müssen Wegeunfälle bei der Berufsgenossenschaft melden. Diese bewertet den Unfall dann.
- Tödliche Unfälle müssen unmittelbar gemeldet werden (Auch an die Landesbehörde)!
- Normale Wegeunfälle haben eine Frist von maximal drei Tagen nach dem Unfall.
Arbeitnehmer*innen müssen den Unfall ebenfalls melden. Das geschieht meist über einen Vordruck. Für die Meldung benötigt man folgende Informationen:
- Mitgliedsnummer seines/ihres UnternehmensKrankenkasse
- Den eigenen Namen und die Anschrift
- Zeit und Ort des Unfalls
- Beschreibung der Verletzung und an welchem Körperteil
- Informationen zu Zeugen des Wegeunfalls
- Daten des Durchgangsarztes, der ihn/sie behandelt
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