Unser täglicher Alltag wird in der jüngsten Vergangenheit immer häufiger durch Symbole und Bildsprache geprägt. Kaum eine Whatsapp oder SMS kommt ohne Emojis aus.
Dabei handelt es sich mit Nichten um eine neue Erfindung. Am Arbeitsplatz begegnen uns Zeichen, die uns beispielsweise über Gefahren informieren, schon seit Jahrzehnten. Zugrunde liegt dem die Richtlinie 92/58/EWG aus dem Jahr 1992, die mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Anhang 1.3 in nationales Recht umgesetzt wurde.
Grundsätzlich wird zwischen Verbots-, Warn-, Rettungs-, Brandschutz- und Gebotszeichen unterschieden. Die grafische Abbildung wird in folgenden Normen geregelt.
- ISO 7010
- DIN 4844-2/ISO 7010
- DIN 4844-2/ISO 20712-1
Die Normen werden in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. So wurde beispielsweise die geschlechterspezifische Darstellung durch eine geschlechtslose Darstellung ersetzt. Eine veraltete Kennzeichnung muss dann ausgetauscht werden, wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Risiko festgestellt wird, dass das Zeichen miss- oder nicht verstanden werden könnte.