02 Jul Hautschutz
Zu den Grundpflichten von Arbeitgeber*innen nach ArbSchG gehört es, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Sicherheit und die Gesundheit der beschäftigten Personen sicherzustellen. Um arbeitsbedingte Hauterkrankungen zu verhüten, muss der*die Arbeitgeber*in für alle Arbeitsplätze die Hautgefährdungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, bewerten und...